Arbeitsvertrag in Luxemburg: befristet, unbefristet und Pflichten
Mickaël LOC
Lohnbuchhalter ·
Arbeitsvertrag in Luxemburg: befristet, unbefristet und Pflichten
Das luxemburgische Arbeitsrecht unterscheidet zwei Haupttypen von Verträgen: den unbefristeten Vertrag (CDI), der die Norm ist, und den befristeten Vertrag (CDD), der streng geregelt ist. Jeder Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen sein und die vom Arbeitsgesetzbuch festgelegten Pflichtklauseln enthalten. Die Probezeit variiert je nach Qualifikation der Stelle zwischen 2 und 6 Monaten.
CDI vs. CDD: Rechtsrahmen
Der CDI ist in Luxemburg der Regelvertrag. Der CDD darf nur aus bestimmten Gründen abgeschlossen werden: vorübergehender Ersatz, außergewöhnlicher Arbeitszuwachs, saisonale Beschäftigung oder projektbezogener Vertrag. Ein CDD darf einschließlich Verlängerungen nicht länger als 24 Monate dauern (maximal 2 Verlängerungen). Darüber hinaus wird er automatisch in einen CDI umqualifiziert. Die missbräuchliche Nutzung des CDD setzt den Arbeitgeber einer gerichtlichen Umqualifizierung mit Entschädigungen aus.
Pflichtklauseln des Vertrags
- Identität der Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Vertragsbeginn und Dauer der Probezeit
- Arbeitsort und Beschreibung der Stelle / Funktion
- Wöchentliche Arbeitszeit (gesetzlich 40 Std., außer Tarifvertrag)
- Bruttovergütung und etwaige Sachleistungen
- Dauer des Jahresurlaubs (mindestens 26 Werktage)
- Kündigungsfristen bei Auflösung
- Verweis auf den anwendbaren Tarifvertrag (falls vorhanden)
Probezeit
Die Probezeit muss zwingend im Vertrag festgehalten werden, um gültig zu sein. Ihre Dauer variiert zwischen 2 Wochen (für Arbeitnehmer mit einem Ausbildungsniveau unter dem CATP) und 6 Monaten (für Arbeitnehmer, deren Monatsvergütung die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, ca. 13.500 €). Für die meisten Arbeitnehmer beträgt die Standarddauer 3 bis 6 Monate. Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag mit verkürzter Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Konforme Arbeitsverträge Bookkeeper.lu erstellt Ihre Arbeitsverträge konform mit dem luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch.


