Liquidation & Auflösung

Liquidation von Gesellschaften in Luxemburg

Freiwillige, gerichtliche oder behördliche Liquidation - wir begleiten Sie bei allen Schritten der Auflösung Ihrer Gesellschaft in Luxemburg.

Liquidationsarten in Luxemburg

Verstehen Sie die verschiedenen anwendbaren Auflösungsverfahren

Am häufigsten

Freiwillige Liquidation

Auflösung durch Beschluss der Gesellschafter in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Das häufigste Verfahren bei solventen Gesellschaften.

3 bis 6 Monate
Gerichtlich angeordnet

Gerichtliche Liquidation

Vom Gericht angeordnete Liquidation bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung. Das Gericht bestellt einen Liquidator.

12 bis 24 Monate
€€€
Einvernehmlich

Auflösung durch Gesellschafterbeschluss

Einvernehmliche Auflösung, wenn alle Gesellschafter einverstanden sind. Erfordert eine AoHV und Einhaltung der Satzungsbedingungen.

2 bis 4 Monate
€€
Durch die Behörden

Behördliche Auflösung

Auflösung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten (fehlende Jahresabschlüsse, fiktiver Firmensitz). Eingeleitet durch die Staatsanwaltschaft oder das RCS.

6 bis 12 Monate
€€

Schritte der freiwilligen Liquidation

Das schrittweise Verfahren zur konformen Auflösung Ihrer Gesellschaft

1

Auflösungsbeschluss

Einberufung einer AoHV und Abstimmung über die Auflösung gemäß den satzungsmäßigen Quorum- und Mehrheitsbedingungen.

2

Ernennung des Liquidators

Bestellung eines oder mehrerer Liquidatoren, die mit der Verwertung der Vermögenswerte, Begleichung der Schulden und Verteilung des Liquidationserlöses beauftragt werden.

3

Verwertung der Vermögenswerte

Verkauf der Gesellschaftsvermögen, Einziehung der Forderungen und Begleichung der Verbindlichkeiten. Erstellung der Liquidationsbilanz.

4

Steuerliche Abmeldung

Abschließende Steuererklärungen bei der ACD (IRC, VSt.) und der AED (MwSt.). Erhalt der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

5

Rechtliche Veröffentlichung

Veröffentlichung des Abschlusses der Liquidation im Handels- und Gesellschaftsregister (RESA) und im Amtsblatt.

6

Löschung im RCS

Einreichung des Löschungsantrags beim RCS. Die Gesellschaft hört rechtlich auf zu existieren.

Häufig gestellte Fragen | Liquidation

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Liquidation von Gesellschaften in Luxemburg

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Unsere Experten begleiten Sie bei jedem Schritt der Auflösung Ihrer Gesellschaft in voller Übereinstimmung mit der luxemburgischen Gesetzgebung.

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