IRC, MwSt., Gewerbesteuer, Quellensteuer - wir übernehmen alle Ihre steuerlichen Pflichten in voller Konformität.
Geschätzte Steuerlast
31 414 €
Sätze 2026, Luxemburg-Stadt · orientierende Schätzung.
Erklärungen zu IRC, Gewerbesteuer, MwSt., Quellensteuer, Optimierung über IP Box und Schachtelprivileg: unser Steuerteam übernimmt sämtliche Pflichten in voller Konformität mit dem luxemburgischen Recht und den BEPS-Standards.
In Luxemburg unterliegen Gesellschaften drei direkten Steuern: IRC (Körperschaftsteuer, 17 %), ICC (kommunale Gewerbesteuer, 6,75 % in Luxemburg-Stadt) und Vermögensteuer (0,5 %). Der effektive Gesamtsatz beträgt 24,94 % und zählt zu den wettbewerbsfähigsten in Europa. Legale Optimierungsmodelle bestehen: Schachtelprivileg bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen, IP Box (80 % Befreiung für Einkünfte aus geistigem Eigentum) sowie das Netz von 80+ bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen.
Alle 2026 geltenden Sätze für Gesellschaften und natürliche Personen, in einer klaren und umsetzbaren Ansicht gebündelt.
16 %
IRC : nominaler Spitzensatz (Gewinn > 200.000 €)
23,87 %
Effektiver Gesamtsteuersatz Luxemburg-Stadt (IRC + Beschäftigungsfonds + ICC)
80 %
IP-Box-Befreiung auf qualifizierende IP-Einkünfte
6 taux
IRC : untere Stufe
Steuerpflichtiger Gewinn ≤ 175.000 €
IRC : Zwischenstufe
Gewinn zwischen 175.000 € und 200.000 € (Grenzsatz 30 %)
IRC : obere Stufe
Steuerpflichtiger Gewinn > 200.000 €
Beitrag zum Beschäftigungsfonds
7 % berechnet auf die geschuldete IRC
ICC : Luxemburg-Stadt
Gewerbesteuer, variiert je nach Gemeinde
Vermögensteuer (IF)
Auf den einheitlichen Nettovermögenswert der Gesellschaft
6 taux
MwSt. : Normalsatz
Anwendbar auf die meisten Waren und Dienstleistungen
MwSt. : Zwischensatz
Fondsverwaltung, bestimmte Weine, Brennstoffe
MwSt. : ermäßigter Satz
Gas, Strom, Fernwärme, kleine Reparaturen
MwSt. : stark ermäßigter Satz
Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Gastronomie, Wohnungsrenovierung
Quellensteuer : Dividenden
Reduziert durch DBA und Mutter-Tochter-Richtlinie
Quellensteuer : Lizenzgebühren
Keine Quellensteuer auf ausgehende Lizenzgebühren
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Luxemburg bietet legale Steueroptimierungsregime, konform mit EU-Recht und OECD/BEPS-Standards. Entdecken Sie die 6 meistgenutzten Mechanismen von Unternehmern und Investoren.
Das meistgenutzte luxemburgische Holdingvehikel in Europa
Effektiver Satz von etwa 5% auf Einkünfte aus geistigem Eigentum
Konsolidieren Sie eine Gruppe steuerlich und verrechnen Sie Verluste zwischen Einheiten
Über 80 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Schnelle und flexible Strukturierung für qualifizierte Anleger
Sichern Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Operationen zu 100%
Mit über 80 bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen bietet Luxemburg einen außergewöhnlichen Zugang zu reduzierten Quellensteuersätzen, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Holdinggesellschaften und internationale Strukturen zur Dividendenausschüttung.
80+
Unterzeichnete Abkommen
0 %
Quellensteuer auf Lizenzgebühren (meiste DBA)
5 %
Reduzierte Dividenden-Quellensteuer (DBA)
0 %
Dividenden-Quellensteuer (Mutter-Tochter-Richtlinie)
Verpassen Sie keine steuerliche Frist
| Erklärung | Frist | Anwendbar auf |
|---|---|---|
| Monatliche MwSt. | 15. des Folgemonats | Umsatz > 620 000 € / Jahr |
| Vierteljährliche MwSt. | 15. des Monats nach dem Quartal | Umsatz < 620 000 € / Jahr |
| Jährliche MwSt. | 1. Mai | Umsatz < 112 000 € / Jahr |
| IRC-Erklärung (Mod. 500) | 31. Mai (+ Verlängerung möglich) | Alle Kapitalgesellschaften |
| IRPP-Erklärung (Mod. 100) | 31. März | Natürliche Personen, Selbstständige |
| Quellensteuer | 8 Tage nach Zahlung | Gesellschaften, die Dividenden/Zinsen ausschütten |
| Vermögensteuer | 31. Mai | Alle Kapitalgesellschaften |
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