Luxemburgische Steuerexpertise

Steuerwesen & Steuererklärungen in Luxemburg

IRC, MwSt., Gewerbesteuer, Quellensteuer - wir übernehmen alle Ihre steuerlichen Pflichten in voller Konformität.

Unsere Steuerdienstleistungen

Umfassende Begleitung bei all Ihren steuerlichen Pflichten

01

MwSt.-Registrierung

Anmeldung Ihrer Gesellschaft bei der Administration de l'Enregistrement et des Domaines (AED) zur Erlangung der MwSt.-Nummer.

AEDMwSt.LU-ID
02

Erklärung Modell 100

Einkommensteuererklärung für natürliche Personen (IRPP). Anwendbar auf Selbstständige und Ansässige.

IRPPAnsässigeJährlich
03

Erklärung Modell 163 (NRF & RF)

Steuererklärungen für nichtansässige Grenzgänger (163 NRF) und in Luxemburg steuerlich ansässige natürliche Personen (163 RF).

NichtansässigeAnsässigeGrenzgänger
04

Erklärung Modell 500 (IRC)

Körperschaftsteuererklärung (IRC) für Kapitalgesellschaften. Aktueller Satz von 17 %.

IRCGesellschaften17 %
05

MwSt.-Erklärungen

Erstellung und Einreichung monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher MwSt.-Erklärungen gemäß Ihrem Regime.

MonatlichVierteljährlichJährlich
06

Quellensteuer

Verwaltung der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Tantiemen Ihrer Gesellschaft.

DividendenZinsen15 %

Steuersätze in Luxemburg

Übersicht der wichtigsten anwendbaren Sätze

SteuerSatzDetail
IRC (Körperschaftsteuer)
17 %Anwendbar auf das steuerpflichtige Einkommen > 200 000 €
ICC (Gewerbesteuer)
~6,75 %Luxemburg-Stadt - Satz variiert je nach Gemeinde
Vermögensteuer (IF)
0,5 %Auf den einheitlichen Nettovermögenswert der Gesellschaft
MwSt. - Normalsatz
17 %Standardsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
MwSt. - Zwischensatz
14 %Fondsverwaltung, bestimmte Weine, Brennstoffe
MwSt. - ermäßigter Satz
8 %Gas, Strom, Renovierungsarbeiten
MwSt. - stark ermäßigter Satz
3 %Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Transport
Effektiver Gesamtsteuersatz
~24,94 %IRC + ICC + Beitrag zum Beschäftigungsfonds (Luxemburg-Stadt)

Erklärungskalender

Verpassen Sie keine steuerliche Frist

ErklärungFristAnwendbar auf
Monatliche MwSt.
15. des Folgemonats
Umsatz > 620 000 € / Jahr
Vierteljährliche MwSt.
15. des Monats nach dem Quartal
Umsatz < 620 000 € / Jahr
Jährliche MwSt.
1. Mai
Umsatz < 112 000 € / Jahr
IRC-Erklärung (Mod. 500)
31. Mai (+ Verlängerung möglich)
Alle Kapitalgesellschaften
IRPP-Erklärung (Mod. 100)
31. März
Natürliche Personen, Selbstständige
Quellensteuer
8 Tage nach Zahlung
Gesellschaften, die Dividenden/Zinsen ausschütten
Vermögensteuer
31. Mai
Alle Kapitalgesellschaften

Häufig gestellte Fragen | Steuerwesen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum luxemburgischen Steuerwesen

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