IP Box: Artikel 50ter LIR in Luxemburg
Effektiver Satz von etwa 5% auf Einkünfte aus geistigem Eigentum
Das IP-Box-Regime bietet eine 80%ige Befreiung der Nettoeinkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum (Patente, Software). Basierend auf dem BEPS-Nexus-Ansatz belohnt es Unternehmen, die ihre F&E tatsächlich in Luxemburg durchführen.
Kennzahlen
Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer Optimierung unter strikter Einhaltung des luxemburgischen Rechts und der OECD/BEPS-Standards.
Mit einem Steuerexperten sprechenWichtigste Vorteile
- 80% Befreiung der Nettoeinkünfte aus geistigem Eigentum
- 80% Befreiung von Veräußerungsgewinnen aus qualifiziertem IP
- Vermögensteuerbefreiung für qualifiziertes IP
- Kombinierbar mit F&E-Kostenabzug
- BEPS-konform (modifizierter Nexus-Ansatz)
- Kompatibel mit luxemburgischen F&E-Steuergutschriften
Qualifikationsbedingungen
- Qualifiziertes IP: Patente, urheberrechtlich geschützte Software, Gebrauchsmuster
- F&E hauptsächlich in Luxemburg durchgeführt (Nexus-Verhältnis)
- Buchhalterische Nachverfolgbarkeit der F&E-Ausgaben pro IP-Vermögenswert
- Marken und Designs ausgeschlossen (seit 2016)
- Detaillierte Nexus-Dokumentation pro Vermögenswert
- Wesentliche und nachprüfbare F&E-Tätigkeit
Für wen ist diese Regelung gedacht
SaaS-Verlag mit 5 Mio. EUR Softwareumsatz
Ein luxemburgisches Unternehmen entwickelt urheberrechtlich geschützte Software. Es erhält 5 Mio. EUR jährliche Lizenzeinnahmen. 90% der F&E erfolgt intern.
24,94% auf 5 Mio. EUR = 1,25 Mio. EUR
etwa 5% effektiv auf 5 Mio. EUR
etwa 1 Mio. EUR
Dank des IP-Box-Regimes sind 80% der Nettoeinkünfte steuerbefreit. Nur 20% unterliegen dem Standard-KSt-Satz, was zu einem effektiven Satz von etwa 5% führt. Das Nexus-Verhältnis muss pro IP-Vermögenswert dokumentiert werden.
Rechtsgrundlage und OECD-Konformität
Nexus-BEPS-Konformität
Das luxemburgische IP-Box-Regime wurde 2018 reformiert, um dem modifizierten OECD-Nexus-Ansatz (BEPS-Aktion 5) strikt zu entsprechen. Nur Einkünfte proportional zu tatsächlich getragenen F&E-Ausgaben des Steuerpflichtigen sind steuerbefreit.
Verabschieden Sie sich von
Häufig gestellte Fragen
Sind Marken IP-Box-berechtigt?
Nein. Seit der Reform von 2018 sind Marken, Domainnamen und Designs ausgeschlossen. Nur Patente, urheberrechtlich geschützte Software und Gebrauchsmuster sind berechtigt.
Wie wird das Nexus-Verhältnis berechnet?
Nexus-Verhältnis = (qualifizierte F&E-Ausgaben x 1,3) / gesamte F&E-Ausgaben. Qualifizierte Ausgaben sind die vom Steuerpflichtigen selbst getragenen, um 30% erhöht (Uplift). Outsourcing an verbundene Parteien ist nicht qualifiziert.
Kann IP Box mit F&E-Steuergutschriften kombiniert werden?
Ja, beide Regelungen können kombiniert werden. Die F&E-Steuergutschrift reduziert die KSt, und IP Box befreit 80% der Netto-IP-Einkünfte. Dies erfordert präzise Steuergestaltung.
Ist ein vorheriger Antrag erforderlich?
Nein, das IP-Box-Regime wird direkt in der Jahreserklärung angewandt. Ein Steuerruling wird jedoch dringend empfohlen, um die Besteuerung zu sichern, insbesondere die Nexus-Berechnung.
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