SOPARFI: Schachtelprivileg in Luxemburg
Das meistgenutzte luxemburgische Holdingvehikel in Europa
Die SOPARFI (Finanzbeteiligungsgesellschaft) profitiert vom Mutter-Tochter-Regime: vollständige Befreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus qualifizierten Beteiligungen. Ein leistungsstarkes Instrument zur Strukturierung internationaler Holdings gemäß EU-Richtlinie und Steuerabkommen.
Kennzahlen
Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer Optimierung unter strikter Einhaltung des luxemburgischen Rechts und der OECD/BEPS-Standards.
Mit einem Steuerexperten sprechenWichtigste Vorteile
- Vollständige Steuerbefreiung qualifizierter Dividenden
- Vollständige Befreiung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen
- Zugang zu mehr als 80 bilateralen Steuerabkommen
- Vorteile der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU)
- Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden (unter Bedingungen)
- Kompatibel mit Organschaft (steuerliche Integration)
Qualifikationsbedingungen
- Mindestbeteiligung von 10% des Kapitals oder 1,2 Mio. EUR Anschaffungskosten
- Ununterbrochene Haltedauer von mindestens 12 Monaten
- Vollständig steuerpflichtige Tochtergesellschaft (oder gleichwertig)
- Tochtergesellschaft ansässig in EU-Mitgliedstaat oder Abkommenstaat
- Einhaltung der Anti-Missbrauchs-Regeln (ATAD, luxemburgische GAAR)
- Reale wirtschaftliche Substanz in Luxemburg (Büro, Personal, Governance)
Für wen ist diese Regelung gedacht
Internationale Gruppe mit 10 Mio. EUR Dividenden
Eine europäische Holding hält seit 3 Jahren 15% einer französischen operativen Tochter. Sie erhält 10 Mio. EUR jährliche Dividenden.
24,94% Körperschaftsteuer + GewSt
0% KSt auf Dividenden
2,49 Mio. EUR
Durch die Strukturierung über eine luxemburgische SOPARFI werden die Dividenden vollständig steuerbefreit. Die SOPARFI kann dann an ihre Aktionäre weiterverteilen, unter Nutzung bilateraler Steuerabkommen zur Quellensteuerbegrenzung.
Rechtsgrundlage und OECD-Konformität
OECD- und EU-Konformität
SOPARFI entspricht allen internationalen Standards: wirtschaftliche Substanz (BEPS-Aktion 5), CFC-Regeln (ATAD 1), Zinsabzugsbeschränkung (ATAD), Hybrid-Regeln (ATAD 2) und allgemeine Anti-Missbrauchs-Klausel. Die Einrichtung erfordert eine sorgfältige Substanzanalyse.
Verabschieden Sie sich von
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Vereinfachung der luxemburgischen Komplexität
Die Gesichter hinter
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Mickaël LOC
17 Jahre im Herzen luxemburgischer Strukturen.
Geschäftsführer von Financial Services Luxembourg. Mickaël begleitet Unternehmer, KMU und Family Offices bei der Strukturierung, Gründung und Verwaltung ihrer luxemburgischen Unternehmen. Anerkannter Experte, zitiert im Le Figaro.
Nr. AE 0/10077274
Betriebsgenehmigung
17 Jahre Erfahrung
Lux. Gesellschaftsrecht
Zitiert im Le Figaro
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Unsere Werte
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Dank künstlicher Intelligenz beschleunigen wir jeden Schritt, von der Satzungserstellung bis zur vollständigen Buchhaltung.
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Weitere Optimierungsregelungen
Entdecken Sie die weiteren verfügbaren luxemburgischen Steuerinstrumente.
IP Box
Art. 50ter LIREffektiver Satz von etwa 5% auf Einkünfte aus geistigem Eigentum
Organschaft
Art. 164bis LIRKonsolidieren Sie eine Gruppe steuerlich und verrechnen Sie Verluste zwischen Einheiten
Steuerabkommen
OECD-Modell und bilaterale AbkommenÜber 80 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
RAIF
Gesetz vom 23. Juli 2016Schnelle und flexible Strukturierung für qualifizierte Anleger
Steuervorabauskunft
§ 29a AO (Verfahren)Sichern Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Operationen zu 100%
Häufig gestellte Fragen
Welche Mindestsubstanz ist erforderlich?
Die SOPARFI muss reale wirtschaftliche Substanz aufweisen: eingetragener Sitz in Luxemburg, lokale Governance (ansässige Direktoren), vor Ort geführte Buchhaltung, strategische Entscheidungen aus Luxemburg. Die Steuerbehörde bewertet die Substanz im Einzelfall.
Ist SOPARFI mit operativer Tätigkeit kombinierbar?
Ja. Eine SOPARFI kann Holding- und kommerzielle Aktivitäten kombinieren. Nur Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen sind steuerbefreit. Operative Einkünfte werden zum Standardsatz besteuert.
Welche Auswirkung hat OECD Pillar 2 (15% Mindeststeuer)?
Pillar 2 gilt für Gruppen mit konsolidiertem Umsatz über 750 Mio. EUR. Für diese Gruppen kann eine Ergänzungssteuer (Top-up Tax) anfallen, wenn der effektive Satz unter 15% liegt. SOPARFI bleibt relevant, erfordert aber eine detaillierte GloBE-Analyse.
Was kostet die Einrichtung einer SOPARFI?
Die Einrichtung einer SOPARFI als SARL oder SA kostet zwischen 4.000 und 8.000 EUR (Notargebühren, Handelsregister, Beratung). Jährliche laufende Kosten: etwa 8.000 bis 15.000 EUR (Buchhaltung, Governance, Steuerberatung).
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