Steuervorabauskunft: ACD-Vorentscheidung in Luxemburg
Sichern Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Operationen zu 100%
Die Steuervorabauskunft (Tax Ruling) ist eine formelle Stellungnahme der luxemburgischen Steuerbehörde (ACD) zur steuerlichen Behandlung einer geplanten Operation. Sie bietet vollständige Rechtssicherheit für einen festgelegten Zeitraum, durchsetzbar gegenüber der Verwaltung.
Kennzahlen
Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer Optimierung unter strikter Einhaltung des luxemburgischen Rechts und der OECD/BEPS-Standards.
Mit einem Steuerexperten sprechenWichtigste Vorteile
- Vollständige Rechtssicherheit zur geplanten Besteuerung
- Durchsetzbarkeit gegenüber ACD während der Gültigkeitsdauer
- Klärung komplexer steuerlicher Grauzonen
- Beruhigt Investoren, Banker und Prüfer
- Ermöglicht die Vorlage eines stabilisierten Businessplans
- Deckt insbesondere: Transfer Pricing, Substanz, Einkommensqualifikation
Qualifikationsbedingungen
- Geplante Operation (noch nicht durchgeführt) oder prospektive Struktur
- Schriftlicher und begründeter Antrag an ACD
- Vollständige Beschreibung der Fakten und des Rechtsrahmens
- Fundierte steuerliche Analyse durch den Berater
- Verwaltungsgebühren: 3.000 bis 10.000 EUR je nach Komplexität
- Nachgewiesene wirtschaftliche Substanz
Für wen ist diese Regelung gedacht
Sicherung einer IP-Box-Struktur für ein Biotech
Ein luxemburgisches Biotech möchte das IP-Box-Regime auf seine Patente anwenden. Die Nexus-Berechnung ist komplex (interne F&E + Partner-Untervergabe).
Risiko späterer Neubewertung
5 Jahre Rechtssicherheit
10 Mio. EUR
Das Ruling validiert formell die gewählte Nexus-Methodik, die Qualifikation der F&E-Ausgaben und die Patentberechtigung. Das Unternehmen kann seine Konten dann Investoren und Prüfern mit vollem Vertrauen vorlegen, ohne Risiko steuerlicher Umqualifizierung.
Rechtsgrundlage und OECD-Konformität
OECD-Rahmen und Transparenz
Seit BEPS-Aktion 5 unterliegen luxemburgische Rulings dem automatischen Informationsaustausch mit betroffenen Jurisdiktionen. ACD erteilt keine Rulings mehr zu als schädlich betrachteten Regimen. Das aktuelle Regime entspricht vollständig den OECD-Transparenzstandards.
Verabschieden Sie sich von
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist eine Steuervorabauskunft gültig?
Die Standardgültigkeit beträgt 5 Jahre, vorausgesetzt, Fakten und Rechtsrahmen bleiben unverändert. Eine Verlängerung kann am Ende der Periode beantragt werden. ACD kann das Ruling bei wesentlicher Gesetzesänderung widerrufen.
Welche Verwaltungsgebühren fallen an?
Gebühren reichen von 3.000 bis 10.000 EUR je nach Komplexität (von ACD bei Einreichung festgelegt). Zusätzlich fallen Steuerberatungshonorare an (in der Regel 10.000 bis 50.000 EUR für eine Strukturierungsakte).
Ist eine abgelehnte Vorabauskunft durchsetzbar?
Nein. Eine Ablehnung oder ungünstige Antwort bindet das Unternehmen nicht. Es kann seine Strukturierung anpassen oder auf die Operation verzichten. Das Ruling ist nur bei positivem Ausgang und Anwendung gemäß beschriebenen Fakten gegenüber ACD durchsetzbar.
Ist das Ruling vertraulich?
Teilweise. Der Inhalt bleibt gegenüber Dritten vertraulich, aber seit BEPS-Aktion 5 wird eine anonymisierte Zusammenfassung automatisch an die Steuerverwaltungen betroffener Jurisdiktionen weitergeleitet (DAC-3-Richtlinie).
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