Ihre Lohnabrechnung in Luxemburg verstehen
Mickaël LOC
Lohnbuchhalter ·
Ihre Lohnabrechnung in Luxemburg verstehen
Die luxemburgische Lohnabrechnung ist ein Pflichtdokument, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jeden Monat aushändigen muss. Sie weist die Bruttovergütung, die Sozialbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), die Quellensteuer und das gezahlte Nettogehalt detailliert aus. Jede Zeile zu verstehen, ist entscheidend, um die Konformität der Vergütung zu überprüfen.
Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt
Die Berechnung folgt einer präzisen Abfolge. Vom Bruttogehalt (Grundvergütung + Überstunden + Prämien) werden die Arbeitnehmerbeiträge abgezogen: Krankheit (3,05 %), Rente (8,00 %) und Pflegeversicherung (1,40 %), also rund 12,45 % des gedeckelten Bruttos. Man erhält das steuerpflichtige Gehalt, auf das die Quellensteuer (RTS) je nach Steuerklasse des Arbeitnehmers (1, 1a oder 2) und etwaigen Steuergutschriften (CIS, CIM, CISSM) angewendet wird. Das Ergebnis ist das Nettogehalt vor Hinzurechnung etwaiger Spesenerstattungen.
Pflichtangaben
- Lohnzeitraum und Anzahl der geleisteten Stunden
- Grundgehalt, mit Zuschlag versehene Überstunden und Prämien
- Detail jedes Sozialbeitrags (Zweig, Satz, Betrag)
- Quellensteuer (Klasse, Satz, Betrag)
- Etwaige bewertete Sachleistungen (Auto, Wohnung)
- Auszuzahlendes Nettogehalt und Zahlungsweise
- Jahreskumulierung der Vergütungen und Beiträge
Häufige Fehler, die zu überprüfen sind
Die häufigsten Fehler auf luxemburgischen Lohnabrechnungen sind: eine falsche Steuerklasse (nicht gemeldete Änderung der Familiensituation), das Vergessen des Zuschlags für den qualifizierten SSM, die Nichteinhaltung der Überstundenzuschläge (140 % an Werktagen, 170 % an Sonn- und Feiertagen) und das Weglassen der Steuergutschrift für Arbeitnehmer (CIS). Bei einem Fehler hat der Arbeitnehmer eine Frist von 3 Jahren, um eine Regularisierung zu verlangen.
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