Vereinfachte Liquidation in Luxemburg: Beschleunigtes Verfahren
Mickaël LOC
Wirtschaftsjuristin ·
Vereinfachte Liquidation in Luxemburg: Beschleunigtes Verfahren
Die vereinfachte Liquidation in Luxemburg ermöglicht es, eine Gesellschaft in einer einzigen notariellen Urkunde aufzulösen und zu liquidieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses beschleunigte Verfahren dauert 2 bis 3 Monate anstatt 6 bis 12 Monate bei einer klassischen Liquidation und reduziert die Kosten und den Verwaltungsaufwand erheblich.
Zulassungsvoraussetzungen
- Alle Gesellschafter/Aktionäre sind mit der Auflösung und Liquidation einverstanden
- Die Gesellschaft hat keine Schulden gegenüber Dritten (oder alle Schulden wurden beglichen)
- Alle Vermögenswerte wurden realisiert oder können in natura unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden
- Keine laufenden Streitigkeiten oder anhängigen Verfahren
- Der Jahresabschluss ist aktuell und im RCS hinterlegt
- Die Steuererklärungen sind aktuell und keine Steuerrückstände bestehen
Verfahrensablauf
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung beschließt gleichzeitig die Auflösung, den Abschluss der Liquidation und die Entlastung des Geschäftsführers/Verwaltungsrats und des Liquidators (meist ein Gesellschafter). Die notarielle Urkunde wird im RESA veröffentlicht und die Gesellschaft wird aus dem RCS gelöscht. In der Praxis verlangt der Notar eine Liquidationsbilanz (mit Nachweis der Schuldenfreiheit), eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der ACD und eine CCSS-Entlastung, die das Fehlen von Beitragsrückständen bestätigt.
Besteuerung der Liquidation
Bei der Liquidation wird ein Liquidationsüberschuss (Überschuss des Nettovermögens über das gezeichnete Kapital) an die Gesellschafter ausgeschüttet. Dieser Überschuss wird als Dividende behandelt und unterliegt einer Quellensteuer von 15 % (außer bei Abkommensbefreiung oder Schachtelprivileg). Die Gesellschaft muss eine letzte Steuererklärung abgeben, die den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Datum der Auflösung abdeckt. Etwaige stille Reserven auf Vermögenswerten sind zum Liquidationszeitpunkt steuerpflichtig.
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