Vertragliche Prüfung in Luxemburg: Wann und warum durchführen?
Mickaël LOC
Zertifizierte Wirtschaftsprüferin ·
Vertragliche Prüfung in Luxemburg: Wann und warum durchführen?
Eine vertragliche Prüfung in Luxemburg wird vor jeder M&A-Transaktion, Kapitalerhöhung oder Umstrukturierung empfohlen: Sie ermöglicht die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse in einem von den Parteien frei definierten Umfang und mit frei definierter Tiefe, ohne die formelle Zulassung eines Wirtschaftsprüfers (REA) zu durchlaufen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtprüfung handelt es sich um ein freiwilliges Vorgehen, das an Ihre Bedürfnisse und Ihren Zeitplan angepasst ist.
Wann sollte eine vertragliche Prüfung durchgeführt werden?
- Vor einer Akquisition (finanzielle Due Diligence)
- Vor einer Kapitalerhöhung oder dem Einstieg von Investoren
- Bei einer Unternehmensnachfolge
- Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern
- Zur Validierung der Zuverlässigkeit von Finanzinformationen vor einer strategischen Entscheidung
Umfang und Methodik
Die vertragliche Prüfung kann sich auf die gesamten Jahresabschlüsse oder auf bestimmte Bereiche beziehen: Liquidität, Kundenforderungen, Lagerbestände, Rückstellungen. Der Prüfer gibt eine Stellungnahme zur Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der geprüften Informationen ab, ohne sich notwendigerweise zur Gesamtheit der Konten zu äußern.
Unterschied zur Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist ein gesetzlicher Auftrag, der ab bestimmten Schwellenwerten obligatorisch ist und von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer (REA) durchgeführt wird. Die vertragliche Prüfung ist ein freiwilliger, oft weniger formeller Auftrag, der je nach Bedarf an einen Steuerberater oder einen REA vergeben werden kann.
Benötigen Sie eine vertragliche Prüfung? Unsere zertifizierten Prüfer führen maßgeschneiderte Aufträge durch, die an Ihre Bedürfnisse und Ihren Zeitplan angepasst sind.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer vertraglichen und einer gesetzlichen Prüfung?
Die gesetzliche Prüfung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Gesellschaften, die bestimmte Schwellen überschreiten, durchgeführt von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer (REA). Die vertragliche Prüfung ist ein freiwilliger Auftrag, der von der Geschäftsführung oder den Gesellschaftern erteilt wird, mit einem frei definierten Umfang und Zielen.
Wann sollte eine vertragliche Prüfung vor einer Übernahme durchgeführt werden?
Eine vertragliche Prüfung (finanzielle Due Diligence) wird vor jeder Unternehmensübernahme empfohlen. Sie ermöglicht es, die Verlässlichkeit der Finanzberichte zu validieren, potenzielle Risiken zu identifizieren (verdeckte Verbindlichkeiten, Rechtsstreitigkeiten, Buchungsanomalien) und den Kaufpreis in Kenntnis der Sachlage zu verhandeln.
Wer kann in Luxemburg eine vertragliche Prüfung durchführen?
Eine vertragliche Prüfung kann von einem Wirtschaftsprüfer (Expert-comptable) oder einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer (REA) durchgeführt werden. Für bestimmte spezifische Aufträge kann der Rückgriff auf einen REA wegen seiner Glaubwürdigkeit bei Anlegern oder Banken bevorzugt werden.
Wie lange dauert eine vertragliche Prüfung?
Die Dauer einer vertraglichen Prüfung variiert je nach Umfang: durchschnittlich 2 bis 6 Wochen für eine Standard-Due-Diligence. Gezielte Aufträge (Liquidität, Lagerbestände) können kürzer sein, während eine vollständige Prüfung eines Großunternehmens mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Ist der Bericht über die vertragliche Prüfung öffentlich?
Nein, der Bericht über die vertragliche Prüfung ist ein vertrauliches Dokument, das ausschließlich dem Auftraggeber (Geschäftsführung, Aktionäre) ausgehändigt wird. Im Gegensatz zum Bericht über die gesetzliche Prüfung, der dem Jahresabschluss beigefügt wird, wird er weder beim RCS hinterlegt noch veröffentlicht.


