Rechnungsprüfer in Luxemburg: Rolle, Pflichten und Verfahren
Mickaël LOC
Zugelassener Buchhalter ·
Rechnungsprüfer in Luxemburg: Rolle, Pflichten und Verfahren
In Luxemburg ist ein zugelassener Wirtschaftsprüfer (REA) obligatorisch, sobald das Unternehmen zwei der drei folgenden Kriterien überschreitet: Bilanzsumme > 4,4 Mio. €, Umsatz > 8,8 Mio. € oder durchschnittliche Belegschaft > 50 Mitarbeiter. Unterhalb dieser Schwellen muss ein nicht-REA-Rechnungsprüfer bestellt werden. Seine Aufgabe besteht darin, zu bestätigen, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Gesellschaft vermitteln.
Schwellenwerte für die Pflicht in Luxemburg
Die Bestellung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers (REA) ist für Gesellschaften obligatorisch, die zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten:
- Bilanzsumme über 4,4 Millionen Euro
- Nettoumsatz über 8,8 Millionen Euro
- Durchschnittliche Belegschaft über 50 Mitarbeiter
Rolle und Aufgaben des REA
Der zugelassene Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Vermögens, der finanziellen Lage und des Ergebnisses der Gesellschaft vermitteln. Er überprüft auch die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Buchhaltungspflichten. Er erstellt einen Prüfungsbericht, der den beim RCS hinterlegten Jahresabschlüssen beigefügt wird.
Interner Rechnungsprüfer (ohne REA)
Gesellschaften, die die Schwellen der gesetzlichen Prüfung nicht überschreiten, müssen dennoch einen Rechnungsprüfer (CàC) bestellen, bei dem es sich um einen Gesellschafter oder eine externe Person ohne REA-Qualifikation handeln kann. Der CàC überprüft die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Konten und erstattet der Hauptversammlung Bericht.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechnungsprüfer und einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer?
Der interne Rechnungsprüfer kann unter den Gesellschaftern oder extern ohne spezielle Qualifikation bestellt werden; er nimmt eine Regelmäßigkeitsprüfung vor. Der zugelassene Wirtschaftsprüfer (REA) ist ein vom IRE zertifizierter Fachmann, der für die gesetzliche Prüfung von Gesellschaften erforderlich ist, welche die gesetzlichen Schwellen überschreiten.
Müssen alle luxemburgischen Gesellschaften einen Rechnungsprüfer haben?
Ja, alle luxemburgischen SARL und SA müssen einen Rechnungsprüfer bestellen. Für kleine Strukturen genügt ein interner Prüfer. Für Gesellschaften, die 2 der 3 gesetzlichen Schwellen überschreiten (Bilanz > 4,4 Mio. €, Umsatz > 8,8 Mio. €, Mitarbeiter > 50), ist ein REA zwingend erforderlich.
Welche Rolle spielt das IRE in Luxemburg?
Das IRE (Institut des Réviseurs d'Entreprises) ist das Berufsorgan, das die zugelassenen Wirtschaftsprüfer in Luxemburg beaufsichtigt. Es ist für die Zulassung, die Fortbildung und die Qualitätskontrolle der REA gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 über die gesetzliche Prüfung zuständig.
Kann ein Rechnungsprüfer während seines Mandats ersetzt werden?
Ja, der Rechnungsprüfer kann von der Generalversammlung der Gesellschafter oder Aktionäre nach den in der Satzung vorgesehenen Regeln abberufen werden. Bei REA muss die Abberufung begründet sein und darf nicht auf Meinungsverschiedenheiten mit der Geschäftsführung beruhen.
Was ist der Prüfungsbericht?
Der Prüfungsbericht ist das vom REA nach Abschluss der gesetzlichen Prüfung erstellte Dokument. Er bescheinigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Vermögens und der Finanzlage der Gesellschaft vermittelt, oder nennt Einschränkungen, wenn wesentliche Anomalien festgestellt wurden. Dieser Bericht wird dem beim RCS hinterlegten Jahresabschluss beigefügt.


