B2B-Buchhaltung in Luxemburg: Rechnungsstellung, MwSt. und Meldepflichten
Mickaël LOC
Zugelassene Buchhalterin ·
B2B-Buchhaltung in Luxemburg: Rechnungsstellung, MwSt. und Meldepflichten
B2B-Unternehmen in Luxemburg müssen drei wichtige buchhalterische Pflichten beachten: konforme Rechnungen mit allen obligatorischen gesetzlichen Angaben ausstellen, für jede innergemeinschaftliche B2B-Lieferung oder -Leistung eine zusammenfassende VIES-Meldung einreichen und eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen einhalten (maximal 60 Tage per Vereinbarung). Die Nichteinhaltung dieser Regeln setzt Sie MwSt.-Nachforderungen und Verzugsstrafen aus.
B2B-Rechnungsstellung: obligatorische Angaben
- Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum und Leistungs-/Lieferdatum
- Identität und MwSt.-Nummer des Verkäufers und des Käufers
- Detaillierte Beschreibung der Produkte/Leistungen
- Nettobetrag, MwSt.-Satz, MwSt.-Betrag und Bruttobetrag
- Zahlungsbedingungen und Verzugsstrafen
Innergemeinschaftliche Meldungen (VIES)
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Gütern und innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen müssen in der zusammenfassenden Meldung (VIES) gemeldet werden, die je nach Volumen monatlich oder vierteljährlich eingereicht wird. Diese Transaktionen sind in Luxemburg von der MwSt. befreit, wenn der Käufer in einem anderen Mitgliedstaat MwSt.-pflichtig ist.
Zahlungsfristen und Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen
Das luxemburgische Recht setzt die gesetzliche Zahlungsfrist zwischen Unternehmen auf 30 Tage ab Erhalt der Rechnung fest (maximal 60 Tage per vertraglicher Vereinbarung). Zweifelhafte Forderungen müssen zurückgestellt werden, sobald das Risiko der Nichteinbringung wahrscheinlich ist.
Ist Ihre B2B-Buchhaltung vollständig konform? Unsere Experten verwalten Ihre Rechnungsstellungspflichten, VIES-Meldungen und die Überwachung der Kundenforderungen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine B2B-Rechnung in Luxemburg enthalten?
Eine luxemburgische B2B-Rechnung muss enthalten: eine eindeutige fortlaufende Nummer, das Ausstellungs- und Leistungsdatum, Identität und MwSt.-Nummer von Verkäufer und Käufer, die Beschreibung der Produkte/Dienstleistungen, die Nettobeträge, Steuersatz und Betrag der MwSt., den Bruttobetrag sowie die Zahlungsbedingungen mit Verzugszinsen.
Was ist die innergemeinschaftliche VIES-Meldung?
Die innergemeinschaftliche Meldung (VIES) ist eine Erklärung, die luxemburgische Unternehmen monatlich (oder vierteljährlich je nach Volumen) bei der AED einreichen müssen, in der alle B2B-Warenlieferungen und Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedstaaten aufgeführt sind.
Wie lange ist die gesetzliche Zahlungsfrist zwischen Unternehmen in Luxemburg?
Das luxemburgische Gesetz setzt die gesetzliche Zahlungsfrist zwischen Unternehmen auf 30 Tage ab Erhalt der Rechnung fest. Die Parteien können vertraglich eine Höchstfrist von 60 Tagen vereinbaren. Darüber hinaus fallen gesetzliche Verzugszinsen automatisch an.
Wie werden zweifelhafte Forderungen in der Buchhaltung zurückgestellt?
Eine Rückstellung für zweifelhafte Forderungen muss gebildet werden, sobald das Ausfallrisiko wahrscheinlich und schätzbar ist. Sie mindert den Forderungsbetrag in der Bilanz und stellt einen steuerlich abzugsfähigen Aufwand dar, sofern sie einzeln identifiziert und dokumentiert ist. Eine sorgfältige Mahnungsverfolgung ist unerlässlich.
Ist die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg zwingend?
Die elektronische Rechnungsstellung ist für Transaktionen mit luxemburgischen öffentlichen Stellen (B2G) seit 2020 verpflichtend. Für private B2B-Transaktionen ist sie in Luxemburg im Jahr 2026 noch nicht zwingend, aber die europäischen Regulierungsentwicklungen (ViDA) dürften sie schrittweise ausweiten.


