Jahresabschlüsse in Luxemburg: Pflichten und Hinterlegungsfristen
Mickaël LOC
Zugelassene Buchhalterin ·
Jahresabschlüsse in Luxemburg: Pflichten und Hinterlegungsfristen
In Luxemburg ist jede Handelsgesellschaft verpflichtet, ihren Jahresabschluss zu erstellen und beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) einzureichen. Dieser Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Einreichung muss innerhalb von 7 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen, nach Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss in Luxemburg besteht aus drei obligatorischen Elementen. Die Bilanz stellt die Vermögenslage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres nach dem Luxemburger PCN-Modell (Darstellung in Listenform oder Kontoform). Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanzpositionen und die Gewinn- und Verlustrechnung: Bewertungsmethoden, außerbilanzielle Verpflichtungen, Aufschlüsselung des Umsatzes, durchschnittliche Mitarbeiterzahl, Vergütung der Leitungsorgane.
Verkürztes vs. vollständiges Schema
Kleine Gesellschaften, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreiten, können eine verkürzte Bilanz einreichen: Bilanzsumme 4,4 Mio. €, Nettoumsatz 8,8 Mio. €, durchschnittliche Mitarbeiterzahl 50. Das verkürzte Schema ermöglicht die Zusammenfassung bestimmter Positionen und die Begrenzung der Angaben im Anhang, was den administrativen Aufwand reduziert. Mittlere und große Unternehmen müssen das vollständige Schema mit detaillierten Angaben einreichen.
Fristen und Einreichungsverfahren
Die ordentliche Hauptversammlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende stattfinden, um den Jahresabschluss zu genehmigen und die Ergebnisverwendung zu beschließen. Die Einreichung beim RCS über die eCDF-Plattform muss dann innerhalb des Monats nach der Genehmigung erfolgen, spätestens jedoch 7 Monate nach Geschäftsjahresende. Die Einreichung umfasst den Jahresabschluss, den Lagebericht (falls anwendbar) und den Bericht des Wirtschaftsprüfers oder Rechnungsprüfers (falls anwendbar).
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