Sozialbeiträge Selbstständige Luxemburg: CCSS und Abgaben
Mickaël LOC
Zugelassene Buchhalterin ·
Sozialbeiträge Selbstständige Luxemburg: CCSS und Abgaben
Selbstständige in Luxemburg sind verpflichtet, Sozialbeiträge an den CCSS zu entrichten, die Krankenversicherung, Rente und Pflegeversicherung abdecken. Der Betrag wird auf Basis des beruflichen Nettoeinkommens berechnet und entspricht rund 25 % des Gewinns. Die Beiträge werden vierteljährlich in Form von vorläufigen Abschlagszahlungen entrichtet.
Beitragssätze und -bemessungsgrundlage
| Zweig | Satz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Krankheit-Mutterschaft | 6,10 % (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) | Gedeckelt auf SSM × 5 |
| Rente | 16,00 % (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) | Gedeckelt auf SSM × 5 |
| Pflegeversicherung | 1,40 % | Auf das Gesamteinkommen |
| Unfallversicherung | ~1,10 % | Variable Risikoklasse |
Berechnung und Zahlung
Die Bemessungsgrundlage ist das berufliche Nettoeinkommen (Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben). Die Mindestbemessung entspricht dem SSM (rund 2.570 €/Monat), auch wenn das Einkommen niedriger ist. Die Höchstbemessung beträgt das 5-fache des SSM (rund 12.850 €/Monat). Die vorläufigen Abschlagszahlungen werden vom CCSS auf Basis des letzten bekannten Einkommens berechnet und vierteljährlich gezahlt. Die Regulierung erfolgt nach Erhalt des endgültigen Steuerbescheids, was zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung führen kann.
Mindestbeitrag zu Beginn der Tätigkeit
Für neue Selbstständige ohne Referenzeinkommen wendet der CCSS einen auf dem SSM basierenden Mindestbeitrag an. Dies entspricht rund 640 € pro Monat im ersten Jahr (Krankheit + Rente + Pflege + Unfall). Dieser Betrag kann für einen Selbstständigen mit langsam startender Tätigkeit erheblich sein. Eine Reduzierung kann beantragt werden, wenn das tatsächliche Einkommen deutlich niedriger ist, doch das Verfahren ist administrativ und nicht automatisch. Die Sozialbeiträge sind in voller Höhe vom steuerpflichtigen Gewinn abziehbar.
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