Nachfolge und Vermögensübertragung in Luxemburg
Mickaël LOC
Expertin für Privatvermögen ·
Nachfolge und Vermögensübertragung in Luxemburg
Die Nachlassplanung in Luxemburg profitiert von einem vorteilhaften Steuerrahmen, insbesondere in gerader Linie, wo die Erbschaftsteuern sehr moderat ausfallen. Für internationale Vermögen ermöglicht die Kombination aus luxemburgischen Strukturen (Lebensversicherung, Stiftungen, anerkannte Trusts) und dem internationalen Privatrecht eine Optimierung der Übertragung unter Beachtung der Regeln jeder betroffenen Jurisdiktion.
Erbschaftsteuer in Luxemburg
Die luxemburgische Erbschaftsteuer gilt für in Luxemburg belegene Vermögenswerte sowie für das bewegliche Vermögen von Gebietsansässigen. In gerader Linie (Eltern-Kinder) sind die Sätze sehr vorteilhaft: 0 % bis zu einer bestimmten Schwelle und darüber hinaus moderate progressive Sätze. Auch zwischen Ehegatten bzw. Partnern ist der Satz reduziert. Übertragungen zwischen Nicht-Verwandten hingegen werden mit bis zu 15 % besteuert. Schenkungen beweglichen Vermögens unter Lebenden sind in Luxemburg nicht steuerbar, sofern darüber keine in Luxemburg registrierte Urkunde errichtet wird.
Instrumente der Nachlassplanung
- Luxemburgische Lebensversicherung: steuerliche Neutralität, Sicherheitsdreieck, flexible Begünstigtenklausel
- Familien-SOPARFI: Übertragung von Beteiligungen mit Freibeträgen und Befreiungen
- Erbvertrag (seit der EU-Verordnung 650/2012): Vereinbarung zwischen Erben über die Aufteilung
- Rechtswahl: Möglichkeit, sein Heimatrecht als Erbstatut zu wählen (professio juris)
- Vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauchsvorbehalt zur Übertragung zu Lebzeiten
Grenzüberschreitende Aspekte
Für Familien mit Bezügen zu mehreren Ländern muss die Planung die EU-Erbrechtsverordnung (Bestimmung des anwendbaren Rechts), die bilateralen Abkommen zur Erbschaftsteuer (Luxemburg hat solche mit Frankreich, Belgien und Deutschland unterzeichnet) sowie das Risiko einer Doppelbesteuerung im Erbfall bei in mehreren Jurisdiktionen belegenen Vermögenswerten berücksichtigen. Eine länderbezogene Analyse ist unerlässlich, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden und die Erben zu schützen.
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