AIFM Luxemburg: Verwalter alternativer Investmentfonds
Mickaël LOC
Experte für Investmentfonds ·
AIFM Luxemburg: Verwalter alternativer Investmentfonds
Die Richtlinie AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive) verpflichtet Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), in Luxemburg eine CSSF-Zulassung einzuholen, um Fonds zu verwalten, die bestimmte Schwellen überschreiten. Diese Regulierung soll Anleger schützen und die Finanzstabilität stärken, indem sie Transparenz-, Risikomanagement- und Reporting-Vorgaben macht.
CSSF-Zulassung: Verfahren und Voraussetzungen
Der Antrag auf AIFM-Zulassung bei der CSSF erfordert ein vollständiges Dossier mit: detailliertem Tätigkeitsprogramm, Vergütungspolitik, Risikomanagement-Policy, Compliance- und internem Kontrollsystem, operativer Organisation mit Organigramm sowie Nachweis des Mindestkapitals (125.000 € anfängliches Eigenkapital + zusätzliches Eigenkapital von 0,02 % der Vermögenswerte oberhalb 250 Mio. €). Die Zulassungsdauer beträgt 3 bis 6 Monate. Der AIFM muss mindestens 2-3 in Luxemburg ansässige Führungsverantwortliche (von der CSSF zugelassene Geschäftsleiter) beschäftigen.
Laufende regulatorische Pflichten
- AIFMD-Reporting: vierteljährliche/halbjährliche/jährliche Berichte an die CSSF und an die nationalen Aufsichtsbehörden der Anleger
- Unabhängige Bewertung der Vermögenswerte (externer Bewerter oder internes Verfahren mit Funktionstrennung)
- Verpflichtend zugelassene Verwahrstelle: Verwahrung der Vermögenswerte, Kontrolle der Zahlungsströme, Überwachung des Fonds
- Risikomanagement-Policy: Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, Hebelrisiko, mit regelmäßigen Stresstests
- Transparenz gegenüber den Anlegern: Verkaufsprospekt, geprüfter Jahresbericht, vorvertragliche Informationen (Art. 23 AIFMD)
Delegation und Europapass
Der luxemburgische AIFM kann die Portfolioverwaltung an einen externen Verwalter (auch außerhalb der EU) unter strengen Bedingungen delegieren: Begründung der Delegation, Due Diligence des Delegierten, laufende Überwachung und Fähigkeit zur Rückübernahme der Verwaltung. Der AIFM darf keine «Briefkastengesellschaft» (letter-box entity) sein. Der AIFMD-Europapass erlaubt es dem in Luxemburg zugelassenen AIFM, seine Fonds an professionelle Anleger in der gesamten EU/EWR zu vertreiben, durch bloße Notifikation bei den nationalen Aufsichtsbehörden, ohne zusätzliche Zulassung in jedem Land.
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