SARL-S vs. SARL: Vollständiger Vergleich für Unternehmer
Mickaël LOC
Experte für Gesellschaftsrecht ·
SARL-S vs. SARL: Vollständiger Vergleich für Unternehmer
Die SARL-S (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wurde 2016 in Luxemburg eingeführt, um das Unternehmertum mit einem symbolischen Mindestkapital von 1 € zu erleichtern. Die klassische SARL bleibt jedoch mit ihrem Kapital von 12 000 € und der obligatorischen notariellen Urkunde die am weitesten verbreitete Form. Die Wahl zwischen den beiden hat konkrete Auswirkungen auf die Bankenglaubwürdigkeit, die Steuerbelastung, die Governance und die künftigen Wachstumsmöglichkeiten. Dieser Vergleich beschreibt die wichtigsten Unterschiede und typische Anwendungsfälle, damit Sie informiert entscheiden können.
Stammkapital: 1 € gegen 12 000 €
Der sichtbarste Unterschied ist das Mindestkapital. Die SARL-S kann mit 1 € gegründet werden, schreibt jedoch im Gegenzug eine obligatorische gesetzliche Rücklage von 5 % des Jahresgewinns vor, bis 12 000 € erreicht sind. Die klassische SARL verlangt 12 000 € voll eingezahltes Kapital bei der Gründung, was sofort finanzielle Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Lieferanten und Kunden verleiht. In der Praxis erschwert die effektive Kapitalisierung einer 1-€-SARL-S den Zugang zu Bankfinanzierungen erheblich: die meisten luxemburgischen Banken verlangen mindestens 5 000 € Eigenkapital, bevor sie einen Geschäftskredit gewähren.
Synthetische Vergleichstabelle
| Kriterium | SARL-S | Klassische SARL |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 1 € | 12 000 € |
| Art der Gesellschafter | Nur natürliche Personen | Natürliche oder juristische Personen |
| Anzahl Gesellschafter | Maximal 5 | 1 bis 100 |
| Sacheinlagen | Verboten | Erlaubt |
| Notarielle Urkunde | Nicht obligatorisch | Obligatorisch |
| Gründungskosten | 500 bis 1 200 € | 1 800 bis 3 000 € |
| Gesetzliche Rücklage | 5 % pro Jahr bis 12 000 € | 5 % pro Jahr bis 10 % des Kapitals |
| Anleihenausgabe | Verboten | Erlaubt |
| Mögliche Häufung | Nur eine SARL-S pro Person | Keine Begrenzung |
Spezifische Beschränkungen der SARL-S
- Maximal 5 Gesellschafter, alle obligatorisch natürliche Personen (keine Holding oder Muttergesellschaft)
- Der Geschäftsführer muss Gesellschafter der Gesellschaft sein
- Keine Sacheinlagen (nur Bareinlagen)
- Keine Anleihenausgabe möglich
- Eine Person kann nur an einer einzigen SARL-S Anteile halten
- Verstärkte Pflicht zur gesetzlichen Rücklage (5 % des jährlichen Nettogewinns bis 12 000 €)
Steuerregime: kein wesentlicher Unterschied
Beide Strukturen unterliegen dem gleichen Steuerregime: Körperschaftssteuer (KSt) zu 17 %, kommunale Gewerbesteuer (GewSt) je nach Gemeinde variabel (6,75 % in Luxemburg-Stadt), Beitrag zum Beschäftigungsfonds (1,19 %). Der Gesamtsteuersatz liegt bei etwa 23,87 % in Luxemburg-Stadt. MwSt., eCDF-Hinterlegungspflichten und Steuererklärungen sind identisch. Siehe unseren vollständigen Leitfaden zum Körperschaftssteuersatz in Luxemburg.
Keine der beiden gewährt automatisch das SOPARFI-Regime oder die IP Box: diese Regime hängen von der tatsächlichen Tätigkeit ab, nicht von der Rechtsform.
Notarielle Urkunde und Gründungskosten
Die SARL-S kann durch privatschriftliche Urkunde (ohne Notar) gegründet werden, was die Gründungskosten auf 500 bis 1 200 € all-in reduziert (RESA-Veröffentlichung, Eintragungsgebühren, RBE-Formalitäten). Die klassische SARL erfordert obligatorisch eine notarielle Urkunde, was die Gesamtkosten auf 1 800 bis 3 000 € erhöht. Auch für eine SARL-S ist es jedoch ratsam, die Satzung von einem Fachmann prüfen zu lassen, um schlecht formulierte Klauseln zu vermeiden, die später Probleme bereiten könnten (Genehmigungsklauseln, Vorkaufsrecht, Konfliktmanagement zwischen Gesellschaftern).
Siehe auch unseren vollständigen Leitfaden zu den Gründungskosten in Luxemburg.
Umwandlung der SARL-S in eine klassische SARL
Eine SARL-S kann jederzeit in eine klassische SARL umgewandelt werden, durch Beschluss der Hauptversammlung. Die Umwandlung wird in mehreren Fällen obligatorisch: wenn die Anzahl der Gesellschafter 5 übersteigt, wenn eine juristische Person in das Kapital eintritt, wenn die Gesellschaft 12 000 € Stammkapital überschreitet oder wenn der alleinige Gesellschafter eine zweite SARL-S gründet. Die Umwandlung umfasst eine notarielle Urkunde, die Kapitalerhöhung auf mindestens 12 000 € und die Veröffentlichung der neuen Satzung im RESA. Gesamtkosten: 1 500 bis 2 500 €.
Wann welche Form wählen
SARL-S wählen: Konzepttest mit kleinem Budget, Handwerksprojekt oder Solo-Dienstleistung, Mikrounternehmen ohne unmittelbaren Bedarf an Bankfinanzierung, erstes unternehmerisches Projekt, bei dem die Kapitalbeschränkung die Einlagen schützt. Klassische SARL wählen: ehrgeiziges Projekt mit Mittelbedarf (Einstellung, Lager, Räumlichkeiten), Partnerschaft mit einer Muttergesellschaft oder einem Investor (juristische Person), Wille zur Sacheinlage (Material, Geschäftswert), regulierte Tätigkeit, die eine Niederlassungserlaubnis erfordert, bei der Kapitalanforderungen die Akte stärken.
Siehe unseren Leitfaden zur Gründung einer SARL in Luxemburg und unseren Leitfaden zur Gründung einer SARL-S.
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