SARL-S in Luxemburg: Eine Gesellschaft ab 1 € gründen, Leitfaden 2026
Mickaël LOC
Gründer & Geschäftsführer, Financial Services ·
SARL-S in Luxemburg: Eine Gesellschaft ab 1 € gründen, Leitfaden 2026
Die durch das Gesetz vom 23. Juli 2016 eingeführte SARL-S (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ermöglicht die Gründung einer Gesellschaft mit einem Mindestkapital von 1 €. Sie richtet sich an Einzelunternehmer, die eine gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit aufnehmen, und senkt die Einstiegshürde drastisch, während sie gleichzeitig den Schutz der beschränkten Haftung bietet. Achtung jedoch: Mehrere strukturelle Einschränkungen unterscheiden sie von der klassischen SARL.
Wer kann eine SARL-S gründen?
Die SARL-S ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten. Ein und dieselbe Person kann gleichzeitig nur Gesellschafter einer einzigen SARL-S sein (ausgenommen bei Erbschaft). Der Gesellschaftszweck muss einer Tätigkeit entsprechen, die eine Niederlassungsgenehmigung erfordert (regulierte gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit), und der Gesellschafter muss Inhaber dieser Genehmigung sein. Dies schließt Vermögensholdings und rein finanzielle Tätigkeiten faktisch aus.
SARL-S vs. SARL: Vergleichstabelle 2026
| Kriterium | SARL-S | SARL |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 1 € | 12.000 € |
| Höchstkapital | 12.000 € | Unbegrenzt |
| Gesellschafter | Nur natürliche Personen | Natürliche und juristische Personen |
| Anzahl der Gesellschafter | 1 bis 100 | 1 bis 100 |
| Niederlassungsgenehmigung | Pflicht für den Gesellschafter | Für den Geschäftsführer |
| Gründungsurkunde | Privatschriftlich (kostenlose Vorlage) | Notarielle Urkunde obligatorisch |
| Verstärkte gesetzliche Rücklage | 25 % des Gewinns bis 12.000 € | 5 % bis 10 % des Kapitals |
| Durchschnittliche Gründungsdauer | 5 bis 10 Tage | 10 bis 15 Tage |
| Gründungskosten | ~300 € bis 600 € | 2.300 € bis 5.300 € |
Beschleunigtes Gründungsverfahren
- 1. Niederlassungsgenehmigung einholen Antrag beim Wirtschaftsministerium über MyGuichet.lu. Der einzige Gesellschafter muss Inhaber sein. Kosten: 50 €. Dauer: 2 bis 4 Wochen.
- 2. Satzung verfassen Die offizielle Vorlage ist kostenlos auf der Website des Justizministeriums verfügbar. Kein Notar erforderlich: eine privatschriftliche Urkunde genügt.
- 3. Kapital einzahlen Das Kapital (auch symbolisch 1 €) muss vor der Gründung vollständig eingezahlt sein.
- 4. RCS-Hinterlegung Direkte Hinterlegung online über LBR. Veröffentlichung im RESA obligatorisch.
- 5. MwSt.- und CCSS-Registrierung Identisch mit der klassischen SARL: MwSt. bei Umsatz > 35.000 €, Arbeitgeberanmeldung bei Einstellungen.
Die verstärkte gesetzliche Rücklage: Vorsicht Falle
Wesentliche Besonderheit der SARL-S: Die Gesellschaft muss 25 % ihres jährlichen Nettogewinns in die Rücklage einstellen, bis diese 12.000 € erreicht. Zu diesem Zeitpunkt muss die Gesellschaft in eine klassische SARL umgewandelt werden (Versammlungsbeschluss und Satzungsänderung). Diese Vorgabe zielt darauf ab, die Gesellschaft zu kapitalisieren und in die allgemeine Regelung zu überführen, sobald sie dazu in der Lage ist. Wird sie vernachlässigt, kann dies zur gerichtlichen Auflösung der Gesellschaft führen.
Wann sollten Sie die SARL-S wählen?
- Handwerkliche oder nahversorgende gewerbliche Tätigkeit: Gastronom, Friseur, Klempner, selbstständiger Berater.
- Projekt mit geringer Kapitalisierung: Sie planen in den ersten Jahren weniger als 50.000 € Jahresumsatz.
- Kein Bedarf an juristischen Personen als Gesellschafter: keine institutionellen Investoren und keine familiäre Holding vorgesehen.
- Enges Gründungsbudget: Sie möchten für weniger als 1.000 € alles inbegriffen starten.
Grenzen und Alternativen
Die SARL-S eignet sich nicht für wachstumsstarke Projekte, Tätigkeiten mit externen Investoren, Holdings oder komplexe Strukturen. In diesen Fällen orientieren Sie sich an der klassischen SARL (12.000 € Kapital) oder der SA (30.000 €, davon 25 % eingezahlt, also 7.500 € zu Beginn). Für eine Vermögensholding siehe SOPARFI : Le véhicule de holding luxembourgeois expliqué oder SPF Luxembourg : La société de gestion de patrimoine familial expliquée.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer SARL und einer SARL-S in Luxemburg?
Der Hauptunterschied liegt im Mindestkapital: 12.000 € für die SARL und 1 € für die SARL-S. Die SARL-S ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten (höchstens 5 Gesellschafter), während die SARL bis zu 100 Gesellschafter, einschließlich Gesellschaften, aufnehmen kann. Die SARL-S benötigt zudem keine notarielle Urkunde.
Ist die SARL-S für alle Tätigkeitsarten geeignet?
Die SARL-S eignet sich gut für Selbstständige, Berater und Projektträger in der Startphase. Sie wird nicht empfohlen für Tätigkeiten, die ein erhebliches Kapital erfordern (Banken, Versicherungen, Investmentfonds), oder für die Aufnahme institutioneller Anleger.
Benötigt man für die Gründung einer SARL-S einen Notar?
Nein, die SARL-S kann durch privatschriftliche Urkunde ohne zwingende Einschaltung eines Notars gegründet werden. Dies reduziert die Gründungskosten erheblich. Die Satzung muss dennoch beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) hinterlegt werden.
Was ist die gesetzliche Rücklage der SARL-S?
Die SARL-S unterliegt zwingend einer gesetzlichen Rücklage von 5 % des Jahresgewinns, bis die Rücklage 12.000 € erreicht. Diese Rücklage dient dazu, die finanzielle Solidität der Gesellschaft schrittweise zu stärken.
Kann man eine SARL-S in eine klassische SARL umwandeln?
Ja, es ist möglich, eine SARL-S in eine SARL umzuwandeln, sobald die Voraussetzungen (insbesondere das Kapital von 12.000 €) erfüllt sind. Diese Umwandlung erfordert eine Satzungsänderung durch notarielle Urkunde.


