SPF Luxemburg: Die Familienvermögensverwaltungsgesellschaft erklärt
Mickaël LOC
Experte für Privatvermögen ·
SPF Luxemburg: Die Familienvermögensverwaltungsgesellschaft erklärt
Die Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF), eingeführt durch das Gesetz vom 11. Mai 2007, ist ein luxemburgisches Vehikel, das ausschließlich der passiven Verwaltung von Finanzaktiva natürlicher Personen vorbehalten ist. Mit einer ultra-vereinfachten pauschalen Besteuerung (Zeichnungssteuer von 0,25 %) ist die SPF das bevorzugte Werkzeug zur Organisation eines privaten Vermögens, zur Vorbereitung einer Nachfolge oder zur Trennung von Familieninvestitionen von operativen Tätigkeiten.
Wer kann eine SPF halten?
Die SPF ist streng natürlichen Personen vorbehalten (direkt oder über nicht-gewerbliche Intermediäre wie einen Trust oder einen privaten Vermögensfonds). Handelsgesellschaften können keine Gesellschafter einer SPF sein. Diese Einschränkung soll ihre Nutzung als Konzernholding verhindern und sie auf die private Vermögenssphäre beschränken. In der Praxis wird die SPF von einer Einzelperson, einer Familie, einem Familieninvestmentclub oder über ein zulässiges Zwischenvehikel gehalten.
Zulässige und verbotene Aktiva
| Zulässige Aktiva | Verbotene Aktiva |
|---|---|
| Börsennotierte Aktien und Anleihen | Direktimmobilien |
| Fondsanteile (UCITS, FIA) | Beteiligungen an operativen Gesellschaften (>10 %) |
| Liquidität und Einlagen | Patente, Marken, verwertete IP-Rechte |
| Edelmetalle (als Anlage) | Gewerbliche, industrielle, handwerkliche Tätigkeit |
| Derivate (zu Vermögenszwecken) | Darlehen an Dritte (gewerbliche Tätigkeit) |
| Forderungen, Kupons, Optionen | Wertpapierhandel (aktiver professioneller Trading) |
Besteuerung der SPF
Die SPF profitiert von einem pauschalen und ultra-vereinfachten Steuerregime. Sie ist von IRC, ICC und Vermögensteuer befreit. Im Gegenzug trägt sie eine jährliche Zeichnungssteuer von 0,25 % auf den Wert ihres eingezahlten Kapitals und der Emissionsagien, mit einem Minimum von 100 € und einem Maximum von 125.000 € pro Jahr. Die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden unterliegen einer luxemburgischen Quellensteuer von 15 %, außer bei anwendbarer Abkommensbefreiung im Ausland. Wichtig: Die SPF hat keinen Zugang zu den von Luxemburg unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen und auch nicht zur europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie.
Rechtsform und Kapital
Die SPF kann die Form einer SARL, SA, SCA oder Genossenschaft annehmen. Das Mindestkapital hängt von der gewählten Form ab: 12.000 € bei einer SARL, 30.000 € bei einer SA (davon 7.500 € eingezahlt). Die Firma muss den Zusatz „Société de Gestion de Patrimoine Familial" oder das Kürzel „SPF" enthalten. Der Gesellschaftszweck ist strikt auf die passive Verwaltung von Finanzaktiva beschränkt. Jede gewerbliche Tätigkeit führt zum Verlust des Status und zur Rückkehr ins allgemeine Recht (mögliche rückwirkende steuerliche Umqualifizierung).
Wann sollten Sie eine SPF nutzen?
- 1. Familiäre Vermögensorganisation Ein Portfolio aus Aktien, Fonds, Liquidität und Edelmetallen in einer einzigen Struktur bündeln, um die Übertragung und familiäre Governance zu erleichtern.
- 2. Vorbereitung der Nachlassübertragung Schrittweise SPF-Anteile durch Schenkungsteilungen an die Erben ausschütten und dabei die Kontrolle durch die Geschäftsführer- oder Mehrheitsgesellschafterstellung behalten.
- 3. Investition eines Kapitals aus einem Unternehmensverkauf Nach dem Verkauf eines Unternehmens ermöglicht die Anlage des Erlöses in einer SPF eine steuerlich neutrale Verwaltung bis zur endgültigen Ausschüttung an die Erben.
- 4. Familieninvestmentclub Mehrere Familienmitglieder bündeln ihre Ersparnisse, um an der Börse oder in Fonds zu investieren, mit in der Satzung kodifizierten Governance-Regeln.
Grenzen, die Sie vor der Gründung einer SPF kennen sollten
- Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Eingehende Dividenden ausländischer Gesellschaften unterliegen der lokalen allgemeinen Quellensteuer.
- Verbot, mehr als 10 % einer nicht börsennotierten Gesellschaft zu halten, ohne Umqualifizierung in SOPARFI.
- Keine gewerbliche Tätigkeit, auch keine nebensächliche. Der Vermieter möblierter Wohnungen, der Immobilienrentier, der aktive Trader sind ausgeschlossen.
- Indirekte Beteiligung durch Handelsgesellschaft verboten: eine SOPARFI kann keine SPF halten.
- Vereinfachte, aber strenge Jahreserklärung: mögliche Kontrolle durch die AED.
Zur Vertiefung
- Wenn Sie eine operative Holding benötigen, siehe SOPARFI : Le véhicule de holding luxembourgeois expliqué.
- Eine vollständige Holding strukturieren: Créer une Holding au Luxembourg : Optimisation patrimoniale et fiscale.
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Häufig gestellte Fragen
Wer kann in Luxemburg eine SPF gründen?
Die SPF ist ausschließlich natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer privaten Vermögensverwaltung handeln, Vermögensträgern (Trusts, Stiftungen) oder Zwischenpersonen, die für Rechnung natürlicher Personen handeln, vorbehalten. Operativ tätige Gesellschaften können nicht Aktionäre einer SPF sein.
Darf eine SPF Immobilien halten?
Nein, die SPF darf keine Immobilien direkt halten. Ihr Gegenstand ist streng auf die Verwaltung privaten beweglichen Vermögens beschränkt: Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Liquidität. Für das Halten von Immobilien müssen andere Strukturen (SOPARFI, SCS) verwendet werden.
Welche Steuer zahlt eine SPF?
Die SPF ist von der KSt., der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer befreit. Sie unterliegt lediglich einer jährlichen Abonnementsteuer von 0,25 %, berechnet auf das eingezahlte Kapital zuzüglich Ausgabeaufschläge und Verbindlichkeiten gegenüber den Aktionären.
Kann die SPF von den luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen profitieren?
Nein, die SPF gilt nicht als steuerlich Ansässige im Sinne der luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen. Sie kann daher nicht von den in diesen Abkommen vorgesehenen Quellensteuerermäßigungen profitieren, im Gegensatz zur SOPARFI.
Was ist der Hauptunterschied zwischen einer SPF und einer SOPARFI?
Die SPF ist natürlichen Personen für die reine Vermögensverwaltung vorbehalten, ohne Zugang zu den Doppelbesteuerungsabkommen. Die SOPARFI kann juristische Personen als Aktionäre haben, profitiert von den Doppelbesteuerungsabkommen und kann akzessorische gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Jede hat je nach Anlegerprofil ihre Vorteile.


