AML/KYC Luxemburg: Compliance-Leitfaden für Gesellschaften und Fonds
Mickaël LOC
Experte für Compliance ·
AML/KYC Luxemburg: Compliance-Leitfaden für Gesellschaften und Fonds
Luxemburg stellt strenge Anforderungen an die Bekämpfung der Geldwäsche (LBC/FT) und die Kundenkenntnis (KYC). Alle verpflichteten Einheiten (Fiduciaires, Domiziliare, Anwälte, Buchhalter, Notare) müssen ein vollständiges Compliance-System einrichten, das Kundenidentifikation, PEP-/Sanktionsfilterung und Meldung verdächtiger Transaktionen an die CRF umfasst.
Due-Diligence-Pflichten (CDD)
Die Customer Due Diligence (CDD) umfasst die Identifikation und Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten (UBO), das Verständnis von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie die laufende Transaktionsüberwachung. Für Kunden mit hohem Risiko (PEP, Hochrisikoländer, komplexe Strukturen) ist eine verstärkte Due Diligence (EDD) erforderlich: Vermögensherkunft, Mittelherkunft, Genehmigung der Geschäftsleitung, verstärkte Transaktionsüberwachung. Für Kunden mit niedrigem Risiko können vereinfachte Maßnahmen gelten.
PEP- und Sanktionsfilterung
- Filterung politisch exponierter Personen (PEP): Regierungsmitglieder, hohe Beamte, Zentralbankleiter und deren Angehörige
- Prüfung internationaler Sanktionslisten: EU, UN, OFAC (USA), UK Treasury
- Screening nachteiliger Medien (Adverse Media), um Verwicklungen in Korruptions-, Betrugs- oder Organisationsverbrechensfälle zu erkennen
- Regelmäßige Aktualisierung der Filter (mindestens bei jeder Transaktion und jährlich für Bestandskunden)
Meldung verdächtiger Transaktionen
Jede verdächtige Transaktion muss der Cellule de Renseignement Financier (CRF) der luxemburgischen Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Die Meldung sollte möglichst vor der Ausführung der Transaktion erfolgen oder unmittelbar danach, wenn der Verdacht erst später aufkommt. Der Meldende ist gesetzlich geschützt (keine zivil- oder strafrechtliche Haftung für Meldungen in gutem Glauben). Die Nichteinhaltung der AML/KYC-Pflichten setzt Verwaltungssanktionen von bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes aus.
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