Mindestkapital einer SARL in Luxemburg: Leitfaden 2026
Mickaël LOC
Experte für Gesellschaftsrecht ·
Mindestkapital einer SARL in Luxemburg: Leitfaden 2026
Das Mindeststammkapital einer SARL in Luxemburg ist auf 12.000 Euro festgesetzt, die bei Unterzeichnung der Gründungsurkunde vollständig gezeichnet und eingezahlt sein müssen (Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der geänderten Fassung, Art. 182). Dieser Betrag muss vor dem Notartermin auf ein gesperrtes Bankkonto eingezahlt werden und wird nach der Eintragung im RCS vollständig verfügbar. Hinter dieser scheinbar einfachen Regel verbergen sich mehrere praktische Feinheiten: tatsächliche Einzahlung, Sacheinlagen, Einlagen über das Gesellschafterverrechnungskonto, spätere Kapitalerhöhungen, Besteuerung der Einlagen. Dieser Leitfaden fasst alle Regeln zusammen, die Sie 2026 kennen müssen, um das Kapital einer luxemburgischen SARL korrekt zu strukturieren.
12.000 €: Warum dieser Betrag und wozu dient er?
Die Schwelle von 12.000 € wurde vom Gesetzgeber festgelegt, um den Gläubigern ein Mindestmaß an finanzieller Glaubwürdigkeit zu gewährleisten und die Gründung substanzloser Briefkastenfirmen zu vermeiden. In der Praxis erfüllt dieses Kapital mehrere Funktionen: Es ist ein Pfand für die Gläubiger, es bestimmt den Nennwert der Gesellschaftsanteile (in der Regel 25 €, also 480 Anteile für 12.000 €) und dient als Grundlage für die Berechnung bestimmter Schwellenwerte (Mindestvermögensteuer von 535 €, Beitrag zum Arbeitsfonds). Anders als bei der SA, bei der 25 % des Kapitals zur Gründung ausreichen, verlangt die SARL eine 100-%-Einzahlung, was bedeutet, dass ab Tag 1 tatsächlich 12.000 € mobilisiert werden müssen.
Diese 12.000 € kann die Gesellschaft nach der Eintragung frei für alle betrieblichen Zwecke verwenden: Mieten, Gehälter, Anschaffung von Ausrüstung, Kautionen. Es besteht keine Verpflichtung, diese Mittel unangetastet auf einem separaten Konto zu belassen. Allerdings muss die Gesellschaft dauerhaft über ein Eigenkapital verfügen, das mehr als die Hälfte des Stammkapitals beträgt, da sonst die Alarmglocke geläutet wird (Art. 100 LSC): Wenn die kumulierten Verluste mehr als die Hälfte des Kapitals aufzehren, müssen die Geschäftsführer eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, um über die Fortsetzung der Tätigkeit oder die vorzeitige Auflösung zu entscheiden.
Einzahlung der 12.000 €: das Bankverfahren
Die Einzahlung des Kapitals folgt einem präzisen Ablauf. Zunächst wählen die Gründer eine luxemburgische Bank und eröffnen ein Gründungs-Sperrkonto auf den Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft. Die großen Banken (BIL, BGL BNP Paribas, Banque de Luxembourg, Spuerkeess) akzeptieren diesen Vorgang je nach KYC-Auslastung innerhalb von 3 bis 10 Werktagen. Rechnen Sie vor der Freigabe mit einer vollständigen KYC-Prüfung für jeden Gesellschafter, jeden wirtschaftlich Berechtigten und jeden Geschäftsführer.
Sobald das Konto eröffnet ist, zahlt jeder Gesellschafter seinen Anteil per SEPA-Überweisung von einem Konto auf seinen Namen ein. Nach Eingang der Gesamtsumme von 12.000 € stellt die Bank eine Sperrbescheinigung aus, die dem Notar vorgelegt wird. Der Notar prüft die Bescheinigung, unterzeichnet die Gründungsurkunde mit den Gesellschaftern und übermittelt die Urkunde zur Freigabe an die Bank. Zwischen Einzahlung der Mittel und deren tatsächlicher Freigabe ist im Durchschnitt mit 2 bis 4 Wochen zu rechnen.
Bareinlagen vs. Sacheinlagen
Die 12.000 € können durch Bareinlagen (Geld), Sacheinlagen (materielle und immaterielle Güter, Forderungen, Geschäftsbetriebe) oder eine Mischung aus beiden erbracht werden. Bareinlagen folgen dem oben beschriebenen Bankverfahren. Sacheinlagen erfordern ein zusätzliches Verfahren:
- Erstellung eines Bewertungsgutachtens durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer (REA), das die Bewertungsmethode und die Beschreibung der eingebrachten Güter angibt und bestätigt, dass ihr Wert mindestens dem Nennwert der als Gegenleistung zugeteilten Anteile entspricht.
- Kosten des Gutachtens: 2.000 bis 5.000 € netto je nach Komplexität (eine Immobilie kostet mehr als ein Fahrzeug oder ein Warenlager).
- Zusätzliche Frist: 2 bis 4 Wochen für die Erstellung des Gutachtens, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
- Eigentumsübertragung in der notariellen Urkunde formalisiert: Bei einer Immobilie handelt es sich um einen authentischen Kaufvertrag, bei einem Geschäftsbetrieb um eine Übertragung mit Veröffentlichung.
- Besteuerung: Sacheinlagen können Registrierungsgebühren (0,5 % bis 6 % je nach Art des Gutes) und eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns beim einbringenden natürlichen Einbringer auslösen.
Agio und Konto 115
Häufig möchten Gründer oder Investoren mehr als die 12.000 € Stammkapital einbringen. Zwei Mechanismen ermöglichen den Erhalt dieser zusätzlichen Einlagen, ohne neue Anteile auszugeben: das Agio (Einlage im Rahmen einer Kapitalerhöhung, die einem separaten Rücklagenkonto zugeordnet wird) und das Konto 115 (nicht vergütete Eigenkapitaleinlage, die im luxemburgischen Bilanzposten „Einlagen der Gesellschafter, die nicht durch Titel vergütet werden“ ausgewiesen wird).
Das Konto 115 ist besonders nützlich, um Liquidität in eine SARL einzubringen, ohne notarielles Verfahren oder formelle Kapitalerhöhung: ein einfaches Protokoll einer Gesellschafterversammlung und eine buchhalterische Erfassung genügen. Die auf das Konto 115 eingezahlten Beträge bleiben an die Gesellschafter rückzahlbar und sind steuerlich neutral, sofern der Vorgang dokumentiert ist und die wirtschaftliche Realität widerspiegelt. Die meisten luxemburgischen SARL in der Anlaufphase nutzen diesen Mechanismus, um ihre Liquidität zu stärken, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen.
Kapitalerhöhung: Verfahren und Kosten
Die Kapitalerhöhung erfordert stets eine notarielle Urkunde und einen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit des Kapitals. Der Notar veröffentlicht die Änderung im RESA und übermittelt sie an das RCS. Rechnen Sie mit 1.500 bis 3.000 € inkl. Steuern Notarkosten pro Vorgang zuzüglich der Veröffentlichungs- und Registrierungsgebühren. Drei Mechanismen sind möglich: neue Bareinlagen (erforderliche Einzahlung), Sacheinlagen (Prüfbericht obligatorisch) oder Umwandlung von Rücklagen (keine neuen Einlagen, lediglich buchhalterische Umgliederung).
Steuerlich unterliegt die Kapitalerhöhung lediglich einer festen Registrierungsgebühr von 75 € (Gesetz vom 23. Dezember 2016). Seit 2009 gibt es keine proportionale Einlagensteuer mehr, wodurch Kapitalerhöhungen in Luxemburg im Vergleich zu anderen europäischen Rechtsordnungen besonders wettbewerbsfähig sind.
Kapitalherabsetzung: Regeln und Fallstricke
Die Kapitalherabsetzung ist möglich, aber zum Schutz der Gläubiger reglementiert. Nach dem Beschluss der außerordentlichen Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit wird die Herabsetzung im RESA veröffentlicht, und es beginnt eine Einspruchsfrist von 30 Tagen, während der die Gläubiger Sicherheiten verlangen können. Das Kapital darf nie unter das gesetzliche Minimum von 12.000 € sinken: Würde der Vorgang zu einem Unterschreiten dieser Untergrenze führen, muss entweder eine teilweise Herabsetzung vorgenommen oder die SARL in eine andere Rechtsform umgewandelt werden (SARL-S unter strengen Voraussetzungen, SCS usw.).
Praxisfälle und zu vermeidende Fehler
- Unterkapitalisierung zum Sparen: nur die Mindestsumme von 12.000 € einbringen, während die Tätigkeit 50.000 € Betriebskapital erfordert, ist eine Scheinersparnis. Die Gesellschaft gerät in den ersten Monaten der Verluste unter Art. 100 und zwingt zu einer kostspieligen Rekapitalisierung.
- Ein persönliches Konto als Sperrkonto verwenden: verboten. Das Konto muss auf den Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft lauten, andernfalls wird die Einzahlung vom Notar nicht anerkannt.
- Das Prüfgutachten bei einer Sacheinlage von geringem Wert vergessen: Das Gesetz sieht bei der SARL keine Befreiung vor (anders als bei der SA, die Ausnahmen für bestimmte börsennotierte Vermögenswerte vorsieht).
- Stammkapital und Eigenkapital verwechseln: Das Kapital bleibt stabil, das Eigenkapital schwankt jährlich mit den Ergebnissen.
- Dividenden unter der Schwelle ausschütten: verboten, solange die gesetzliche Rücklage (10 % des Kapitals) nicht in Höhe des Mindestbetrags (1.200 € für eine SARL mit 12.000 €) dotiert ist.
Kapital der SARL-S: die Alternative mit 1 €
Sollte die Schwelle von 12.000 € ein Hindernis für ein Projekt in der Anlaufphase darstellen, bietet die SARL-S eine Alternative mit einem symbolischen Mindestkapital von 1 € pro Anteil. Diese Form unterliegt jedoch erheblichen Einschränkungen (maximal 5 Gesellschafter, alle natürliche Personen, Geschäftsführer zwingend Gesellschafter, verstärkte gesetzliche Rücklage). Für einen detaillierten Vergleich siehe SARL-S vs SARL : Comparatif complet pour entrepreneurs. Wenn das Ziel darin besteht, schnell erhebliche Mittel aufzubringen, bleibt die SA mit 30.000 € Kapital besser geeignet: siehe SARL vs SA au Luxembourg : Quelle forme juridique choisir ?.
Das Wichtigste zum Kapital einer luxemburgischen SARL
12.000 € vollständig eingezahlt, typischerweise 480 Anteile zu je 25 €, Sperrkonto bei einer luxemburgischen Bank, Bankbescheinigung, notarielle Urkunde, Freigabe nach Eintragung. Sacheinlagen sind gegen ein Bewertungsgutachten mit Kosten von 2.000 bis 5.000 € möglich. Spätere Erhöhungen sind einfach und nahezu registrierungsgebührenfrei. Für das gesamte Gründungsverfahren einschließlich der Bankkoordination, der Wahl des Notars und der Vorbereitung der Satzung siehe Comment créer une SARL au Luxembourg en 2026 : Guide complet.
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