SCSp in Luxemburg: Das ideale Vehikel für Investmentfonds
Mickaël LOC
Expertin für Investmentfonds ·
SCSp in Luxemburg: Das ideale Vehikel für Investmentfonds
Die SCSp (Société en Commandite Spéciale, besondere Kommanditgesellschaft) ist das ideale Vehikel für Investmentfonds in Luxemburg: steuerlich transparent, ohne Mindestkapital, ohne eigene Rechtspersönlichkeit und international als Pendant zum angelsächsischen Limited Partnership anerkannt. 2013 eingeführt, wurde sie in wenigen Jahren zum Referenzvehikel für Private Equity, Venture Capital und im Großherzogtum strukturierte Infrastrukturfonds.
Was ist die SCSp?
Die SCSp ist eine Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass sie nicht in eigenem Namen Verträge abschließen, Vermögen halten oder vor Gericht auftreten kann. Sie wird durch ihren Komplementär (General Partner) vertreten. Diese Besonderheit macht sie gerade attraktiv für Investmentfonds: Die Vermögenswerte werden direkt vom Komplementär für Rechnung der Gesellschafter gehalten.
Vorteile für Investmentfonds
- Vollständige steuerliche Transparenz: keine Steuer auf Ebene der SCSp
- Flexible Struktur: kein Mindestkapital, freie Definition der wirtschaftlichen Rechte
- Internationale Anerkennung: Pendant zum von angelsächsischen Investoren anerkannten Limited Partnership
- Keine Eintragungsgebühren auf Einlagen
- Leichte Strukturierung des Carried Interest und der Co-Investitionen
SCSp und AIFMD-Regulierung
Die SCSp kann als Vehikel eines der AIFMD-Richtlinie unterliegenden alternativen Investmentfonds (FIA) oder eines RAIF (Reserved Alternative Investment Fund) eingesetzt werden. In diesem Rahmen übernimmt der Komplementär (General Partner) die Rolle des Verwalters oder bestellt einen von der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) zugelassenen Verwalter.
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Häufig gestellte Fragen
Warum hat die SCSp keine Rechtspersönlichkeit?
Die SCSp wurde konzipiert, um das angelsächsische Limited-Partnership-Regime nachzubilden, das eine Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist. Diese Abwesenheit der Rechtspersönlichkeit ist beabsichtigt: Sie ermöglicht vollständige Transparenz und maximale Flexibilität für institutionelle Anleger.
Muss die SCSp zwingend von einem zugelassenen AIFM verwaltet werden?
Nur wenn die SCSp als Vehikel für einen alternativen Fonds (RAIF, AIF) verwendet wird. In diesem Fall muss sie von einem Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) verwaltet werden, der von der CSSF zugelassen ist. Für andere Zwecke (Joint Ventures, Koinvestments) ist dies nicht zwingend.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die SCSp?
Die SCSp ist steuerlich transparent: Auf Ebene der SCSp selbst wird keine Steuer erhoben. Die Einkünfte werden direkt bei den Gesellschaftern besteuert. Zudem werden auf Einlagen in eine SCSp keine Eintragungsgebühren erhoben.
Wie lange dauert die Einrichtung einer SCSp?
Die SCSp ist eine der am schnellsten zu gründenden Formen in Luxemburg. Wenn sie als RAIF-Vehikel (ohne direkte CSSF-Zulassung) verwendet wird, kann die Aufsetzdauer nur 2 bis 4 Wochen betragen.
Was ist der Unterschied zwischen einer SCS und einer SCSp?
Die SCS besitzt Rechtspersönlichkeit und kann daher in eigenem Namen Verträge schließen, Vermögen halten und klagen. Die SCSp hat keine Rechtspersönlichkeit, die Vermögenswerte werden vom Komplementär für Rechnung der Gesellschafter gehalten. Die SCSp wird in der Regel für institutionelle Investmentfonds bevorzugt.


